

Zurzeit betragen die monatlichen Studiengebühren für das Grundstudium, das Collegeprogramm und das Kinder- und Teenagermissionarsprogramm 140 Euro; 170 Euro sind für das Masterprogramm aufzubringen (inkl. Bibliotheksgebühr). Für Studierende, deren Ehepartner auch am BSB studieren, werden für den Ehepartner die Studiengebühren um 50 Prozent reduziert.
Für Studierende, die nicht die gesamte Höhe der Studiengebühren aufbringen können, besteht die Möglichkeit, die Studiengebühren durch praktische Arbeitsstunden auf dem Gelände zu reduzieren.
Eine Stunde praktischer Tätigkeit wird mit 5 Euro mit den Studiengebühren verrechnet. In diesem Fall sollten die Studierenden mit der Verwaltung zu Beginn des Semesters in Kontakt treten, um den genauen Einsatzort der praktischen Tätigkeit zu klären. Ein Anspruch auf die Reduzierung der Studiengebühren besteht seitens der Studierenden nicht. Die Aufteilung der praktischen Tätigkeit richtet sich nach dem Bedarf.
Aus praktischen Gründen werden die Studiengebühren per Einzugsermächtigung, die jeder Studierende unterschreiben muss, erhoben.
Die Studierenden des Collegeprogramms, des AKTM Programms und des Masterprogramms haben einkommensabhängig Anspruch auf staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ein entsprechender Antrag kann am Wohnort des Studierenden bei den zuständigen Stellen gestellt werden.